Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass jeder selbst bestimmen kann, ob ein Foto von ihm gemacht wird oder nicht. Eine kleine Einschränkung gibt es dabei: Wenn du auf dem Foto nur „Beiwerk” bist, dann hast du kein Recht, es zu verhindern. Wenn du also vor dem Eiffelturm stehst, dürfen andere Touristen ihn trotzdem fotografieren, auch wenn du auf dem Foto am Rand oder im Hintergrund zu sehen bist. Sie dürfen dieses Foto dann sogar veröffentlichen.
Jeder hat auch das Recht zu bestimmen, ob und welche Fotos von ihm veröffentlicht werden. Dies gehört zu den so genannten Persönlichkeitsrechten. Einige Menschen, Prominente wie Schauspieler, Politiker, Sportler, Musiker, haben ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht. Ihre Fotos darf man veröffentlichen, wenn sie in der Öffentlichkeit entstanden sind. Du darfst Fotos nur veröffentlichen, wenn du sie selbst gemacht hast. Denn man muss auch das Urheberrecht des Fotografen achten, der das Foto gemacht hat. 

Quelle: http://klicksafe.de/fileadmin/media/documents/pdf/klicksafe_Materialien/LH_Zusatzmodul_Urheberrecht_klicksafe.pdf

 
Zuletzt geändert: Sonntag, 9. September 2012, 21:05