Recherche in Archiven

Wer nach seinen Ahnen forscht, wird im Laufe seiner Suche in Archiven recherchieren. Neben den Standesämtern, die die Personenstandsbücher führen, kommen auch andere staatliche oder kirchliche Archive in Frage. Für das Rheinland sind zum Beispiel die von den Franzosen eingeführten Zivilstandsregister von Interesse. Staatliche Archive sind in der Regel nach Bundesländern geordnet: Das Hauptstaatsarchiv für NRW befindet sich in Düsseldorf, Personenstandsarchive befinden sich in Detmold und Brühl, weitere Staatsarchive in Detmold und Münster. Die Zentrale des Bundesarchivs sitzt in Berlin. Darüber hinaus können in Pfarreien oder Bistumsarchiven Kirchenbücher eingesehen werden. Hinweise auf Archive haben wir für Sie in der Rubrik "Links und Tipps" zusammengestellt.
Familienbuch

Das Familienbuch in seiner heutigen Form gibt es erst seit dem Jahr 1958. Es wird als Register beim
Standesamt geführt und enthält Angaben zu den Ehepartnern, den Eltern der Ehepartner, den gemeinsamen Kindern und zur Namensführung.

Familienstammbuch

Das Familienstammbuch wird am Tag der Eheschließung ausgestellt und dem Ehepaar überreicht. Es enthält die beglaubigten Abschriften der
Personenstandsbücher. Man findet darin Angaben über die Ehepartner, ihre Eltern, die Geburten der Kinder, kirchliche Eheschließung und Taufen sowie über Todesfälle. Das Stammbuch gehört zu den persönlichen Unterlagen einer Familie und wird zu Hause aufbewahrt. Es ist nicht mit dem Familienbuch zu verwechseln, das als Register im Standesamt geführt wird.

Kirchenbücher

Für die Zeit vor 1874 sind die Kirchenbücher eine wichtige Informationsquelle. In ihnen notierten die Pfarrer Geburten, Taufen, Hochzeiten und Todesfälle. Über die reinen Daten hinaus geben Kirchenbücher in vielen Fällen auch Auskunft über Berufe, Taufpaten oder Lebensweise. Allerdings sind die Aufzeichnungen oftmals in Latein verfasst. Kirchenbücher befinden sich entweder in den Pfarreien oder sind zentral von Bistumsarchiven gesammelt. Wenn es am Heimatort des gesuchten Vorfahren kein Pfarramt gibt, kann man sich an das bischöfliche Ordinariat wenden.

Personenstandsbücher

Personenstandsbücher sind beim Standesamt geführte Register, in denen die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt beurkundet werden. Entsprechend umfassen sie Geburtenbuch, Heiratsbuch und Sterbebuch. Da auch das Heirats- und Sterbebuch das Geburtsdatum und den Geburtsort der betreffenden Personen angibt, sind sie eine große Hilfe bei der Spurensuche in der Vergangenheit. Personenstandsbücher wurden in Preußen zum 1. Oktober 1874, im gesamten Deutschen Reich zum 1. Januar 1876 eingeführt. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme sind in Paragraph 61 des Personenstandsgesetzes geregelt. Um Auskünfte zu erhalten, muss man ein rechtliches Interesse und/oder die direkte Abstammung von der Person nachweisen, über die man etwas erfahren möchte. Von den Personenstandsbüchern zu unterscheiden sind die Kirchenbücher und das Zivilstandsregister.

Standesamt

Zivile Standesämter gibt es in Preußen seit dem 1. Oktober 1874 und im gesamten Gebiet des damaligen Deutschen Reiches seit dem 1. Januar 1876. Sie haben die Aufgabe, die
Personenstandsbücher zu führen. Im französisch besetzten Rheinland wurde bereits 1798 das Zivilstandsregister eingeführt.

Zivilstandsregister

Das Zivilstandsregister wurde 1792 in Frankreich eingeführt. Ausführliche Bestimmungen finden sich im "Code civile" von 1804. Napoleon brachte das Zivilstandsregister ins französisch besetzte Rheinland. Mit der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fanden die französischen Zivilstandsgesetze auch in einigen von Frankreich regierten rechtsrheinischen Regionen Anwendung, unter anderem im Großherzogtum Berg und im Königreich Westfalen. Nach dem Ende der Herrschaft Napoleons wurden die Register zum Teil weitergeführt. Inhaltlich stimmen sie weitgehend mit den späteren Personenstandsregistern überein.

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Zuletzt geändert: Montag, 7. Mai 2012, 16:43