Datenschutz und Richtlinien

Nach wie vor gilt: Die Teilnehmenden einer Lernplattform müssen darüber informiert werden, welche Daten, über welchen Zeitraum und zu welchem Zweck werden erhoben. Darüber hinaus müssen sie diesem Speicherungsprozess aktiv zustimmen und diese Zustimmung jederzeit auch wieder rückgängig machen können. Bisher wurde dies über die Zustimmungserklärung realisiert, die in Moodle eingebettet wurde. Mit Moodle 3.5 wird dieser Prozess noch übersichtlicher und umfangreicher gestaltet.  

Unter Website-Administration → Nutzer/innen → Datenschutz und Richtlinien finden Sie die notwendigen Einstellungen:

Altersfeststellung ...
Wählen Sie hier "Ja", wenn Sie die Selbsteinschreibung aktiviert haben.
Kontakt ...
Setzen Sie hier den Haken, damit der Teilnehmende Kontakt mit dem für Datenschutzfragen Zuständigen.
Datenschutz ...
Wenn Sie hier "Standard (Core)" auswählen, bleibt es bei den bekannten Einstellungen. Sie müssen dann in dem nachfolgenden Feld die Adresse hinterlegen, wo sich Ihre Datenschutzerklärung befindet. Wählen Sie stattdessen "Richtlinien (tool_policy)", finden Sie weitere Einstellungen, in dem Bereich "Datenschutz- und Richtlinieneinstellungen".

Haben Sie, wie oben beschrieben, den Punkt "Richtlinien (tool_policy)" ausgewählt, können Sie jetzt Ihre Datenschutzerklärung und allgemeinen Bedingungen für diese Instanz eintragen. Unter dem Menüpunkt "Richtlinien verwalten" können Sie im Anschluss die unterschiedlichen Typen der Richtlinien erstellen und verwalten. Wenn Sie diese dann in dem Modus "Aktiv" setzen, müssen alle einzelnen Richtlinien durch die jeweilige Nutzergruppe aktiv bestätigt werden. Dies gilt auch für Änderungen. Sollten Sie Änderungen vornehmen, müssen diese wieder erneut bestätigt werden.

Im Bereich "Nutzereinwilligungen" erhalten Sie einen Überblick über die bereits bestätigten Richtlinienvorgaben bzw. über die, die noch keine Einwilligung vorgenommen haben. Besonders interessant wird hier der Fall, wenn der Teilnehmende noch nicht 16 Jahre alt ist. In diesem Fall muss die Erklärung von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Liegt diese schriftlich vor, kann administrativ hier der Haken gesetzt werden und die betroffene Person bekommt einen Zugang zur Plattform freigeschaltet. Die entsprechende Information wird dann in der Profildarstellung der betroffenen Person dokumentiert.


Zuletzt geändert: Dienstag, 22. Mai 2018, 12:46