Mai 2018

Mai 2018

von Ralf Krause -
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Logo der Moodle-AGLiebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser Ausgabe des Moodletreff-Newsletters "Mai 2018" möchte ich Sie auf zwei Veranstaltungen hinweisen. Außerdem tritt in dieser Woche die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die auch die Speicherung von Daten in Moodle regelt. 

Bitte schreiben Sie uns, falls Sie selber spezielle Fragen, Informationen oder Fortbildungswünsche haben.

Herzliche Grüße
Ralf Krause

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Ralf Krause
Moodletreff der Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.moodletreff.de
info@moodletreff.de
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Moodletreff 2018/19


Moodletreff 2018/19 - Lernen im digitalen Wandel

Für die nächste Fachtagung "Moodletreff 2018/19" im Herbst haben wir bereits zahlreiche Anfragen per E-Mail erhalten. Die Vorbereitungen für die zweitägige Veranstaltung in Kooperation mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) laufen auf Hochtouren. Die Termine stehen nun endgültig fest. Die Tagung findet am 26./27.9.2018 statt und wird inhaltsgleich am 19./20.2.2019 wiederholt. Bitte wählen Sie bei der Anmeldung aus, welcher Termin Ihnen besser passt oder ob Sie an beiden Terminen kommen könnten.

Das Thema "Lernen im digitalen Wandel" greift die Veränderungen in der digitalen Gesellschaft auf und bezieht diese auf Schule und Unterricht. Mit der Lernplattform Moodle als Schwerpunkt bekommen Sie bei der Fachtagung umfassende Anregungen zum veränderten Lernen mit digitalen Medien, Unterstützung zum individualisierten und differenzierten Lernen, aber auch Beispiele zur Unterrichts- und Schulentwicklung. Selbstverständlich haben Sie auch Gelegenheit, sich über die rechtlichen Änderungen beim Datenschutz (DSGVO) zu informieren. Als Keynotesprecher konnten wir Prof. Dr. Christoph Igel (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz DFKI) und Mag. Josef Buchner (PH Niederösterreich) gewinnen.

Die Anmeldung hat bereits begonnen! Die Informationen sind auch in der Fortbildungsdatenbank NRW veröffentlicht.
Informationen und Anmeldung: https://www.moodletreff.de/course/view.php?id=450


3. Barcamp Grundschule

3. Barcamp GrundschuleAm 13.6.2018 veranstalten wir das 3. Barcamp Grundschule „Lernen mit digitaler Vielfalt“. Es gibt noch einige freie Plätze für Kurzentschlossene.

Das Besondere eines Barcamps ist seine Organisationsform. Während man bei anderen Veranstaltungen vorher weiß, welche Inhalte wann und wo zu erwarten sind, ist der Veranstaltungsplan eines Barcamps leer. Gemeinsam entwickeln wir am Morgen mit allen zusammen einen Plan mit den Inhalten, die wir zu bieten haben und die andere interessieren. Ziel des Barcamps ist es nicht, ausgefeilte Vorträge oder aufwendig vorbereitete Workshops anzubieten, sondern jede/r kann eine kleine, feine Unterrichtsidee unaufwendig in einer Session zeigen.

Eingeladen sind alle Personen, die sich für das Lernen in digitaler Vielfalt interessieren ... Personen aus Grundschulen, aber auch aus weiterführenden Schulen oder anderen Einrichtungen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Infos finden Sie über https://fobi.schulon.org/course/view.php?id=1561.

Zur Anmeldung rufen Sie bitte die Anmeldeseite auf und wählen Sie das "Barcamp Grundschule" aus. https://www.hosting.grafstat.com/moodlefobi/p/ask4acc.php?fn=FobiAnmeldung-2017-18-2


Moodle und Datenschutz

Am 25.5.2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung endlich in Kraft. Damit gilt (abgesehen von einigen Öffnungsklauseln) in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das gleiche Datenschutzrecht. 

Was ändert sich? Für Deutschland wenig, denn das deutsche Datenschutzrecht bildete offensichtlich die Blaupause für Europa.
Was ändert sich für Moodle? Zumindest für den Einsatz in Schulen nichts, denn die für den Bereich Schule gültigen Gesetze und Rechtsvorschriften haben sich bislang nicht geändert! Alles, was Sie als Betreiber/in einer Moodle-Instanz richtig gemacht haben, bleibt richtig.

  1. Verpflichtende oder freiwillige Nutzung
    Sie haben bisher unterschieden zwischen der verpflichtenden Nutzung von Moodle und der auf Freiwilligkeit basierender Nutzung: Für die Schüler wird die Nutzung dann verpflichtend, wenn die Schulkonferenz den Einsatz von Moodle als Lern- und Unterrichtsmittel beschlossen hat. Es bedarf dann keiner Zustimmungserklärung.
    Liegt dieser Schulkonferenzbeschluss nicht vor, erfolgt die Nutzung von Moodle durch die Schüler auf freiwilliger Basis! Dafür muss vor der Nutzung das Einverständnis der Nutzer/innen (bei unter 16 Jahren: der Erziehungsberechtigten) zur Speicherung der personenbezogenen Daten eingeholt werden.
    Dies und die dazugehörige Informationspflicht über die gespeicherten Daten, hat in der DSGVO einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. In beiden Fällen sind die Nutzer also umfänglich und leicht verständlich über die personenbezogenen Daten zu informieren, die während der Nutzung von Moodle gespeichert werden!
    Am besten geschieht das in einer Datenschutzerklärung, die vom Administrator vor die erste Nutzung von Moodle geschaltet wird und ohne deren Akzeptierung eine weitere Teilnahme an Moodle nicht möglich ist. Muster für eine solche Datenschutzerklärung halten wir beim Moodletreff für Sie bereit (siehe unten).

  2. Impressum
    Ihre Instanz besitzt ein Impressum. Darin befinden sich Angaben über den Betreiber, den Verantwortlichen, Ansprechpartner usw. Neu ist die verpflichtende Angabe über den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Als Muster kann das Impressum des Moodletreffs benutzt werden.
    Der Disclaimer für externe Links kann entfallen, da er ohnehin keine rechtliche Wirkung hat und auf einer falschen Interpretation besagten Urteils (das übrigens nie rechtskräftig wurde) beruht. Wer dennoch einen Disclaimer einbauen möchte kann sich hier bedienen: https://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.html

  3. Lebensdauer der gespeicherten Logdaten
    Sie haben sich in der Schule auf eine maximale Lebensdauer der Logdaten geeinigt und in der Webadministration entsprechend eingetragen.

  4. Personenbezogene Daten in Kursen
    Sie haben Regeln festgelegt, wie mit den Inhalten abgelaufener Kurse zu verfahren ist. Der Idealfall ist das Zurücksetzen des Kurses. Damit werden alle Nutzereingaben entfernt. Aber auch andere Verfahrensweisen sind möglich. Sie müssen vor der Benutzung des Kurses den Nutzern nur bekannt sein und dürfen sich bei Ablehnung nicht nachteilig auf den Nutzer auswirken, was bei verpflichtender Nutzung schwierig wird!

  5. Verfahrensverzeichnis
    Sie haben ein Verfahrensverzeichnis für Ihre Moodle-Instanz erstellt. Neu ist, dass dieses Verfahrensverzeichnis bis auf Anforderung bei der „verantwortlichen Stelle“ also in der Schule bleibt.

  6. Dokumentation der Festlegungen
    Alle Festlegungen, die für Ihr Moodle getroffen wurden sind in einer „Checkliste“ schriftlich dokumentiert.
    https://www.moodletreff.de/mod/resource/view.php?id=14339  
    Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Nutzung von Moodle finden Sie im Moodletreff:
    https://www.moodletreff.de/course/view.php?id=346 .
    Beachten Sie auch die Hinweise für Administratoren in „Das Wichtigste als Buch“
    https://www.moodletreff.de/course/view.php?id=346&section=6


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