Datenschutz und Moodle - eine Übersicht
In diesem Buch sollen Fragen rund um den Datenschutz und Moodle beantwortet werden. Zum einen werden datenschutzrelevante Punkte aufgezeigt und zum anderen sollen die notwendigen und möglichen Einstellungen in Moodle kurz erläutert werden.
Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 8 des DSG NRW ist für ein automatisiertes Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis zu erstellen und dem zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Verantwortlich ist hierfür der Leiter / die Leiterin der Einrichtung (hier Schule).
In Vorbereitung dazu ist ein "Sicherheitskonzept" gemäß § 10 DSG NRW (vergl. auch Anlage zu §9 (1) BDSG) zu erarbeiten, mit dem der Verlust und die missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen werden kann.